MITTELSCHULE TAMSWEG

Informationstechnologie

Technische Ausstattung

Unsere Schule bietet eine aktuelle Ausstattung in Bezug auf Hard- und Software.

  • 5 EDV- Räume
  • Tablets für eine Klasse (mobil einsetzbar)
  • Interaktive Tafeln mit Laptop und Dokumentenkamera in jeder Klasse und jedem Gruppenraum
  • Multimedial voll ausgestattete Aula für kreative Projekte
  • Persönliche Schul- Mailadresse, auch von zu Hause abrufbar
  • Persönlicher Zugang zur Speicherung der eigenen Dateien
  • Software, die verwendet wird ist überwiegend OpenSource oder Freeeware (kostenlos)

Bildungs- und Lehraufgabe für die 5., 6., 7. und 8. Schulstufe

  • Im Fach Informatik sollen die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der Informatik kennen lernen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen durch praktisches Arbeiten zu selbsttätigem und eigenverantwortlichem Lernen und Handeln hingeführt werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen Fähigkeiten beim Arbeiten mit verschieden Programmen erwerben oder vertiefen. Dabei wird auf Opensource- Software sowie Freeware ein besonderer Schwerpunkt gelegt.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende Fähigkeiten in der Programmierung erlernen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen Fähigkeiten im Umgang mit elektronischen Geräten erwerben. Speziell die technologischen Fähigkeiten moderner Computer, Tablets, Mobiltelefone sollen von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler sollen Fachwissen und Fertigkeiten erwerben, die sie auf weiterführende Schulen und auch auf die spätere Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten.

Didaktische Grundsätze für die 5., 6., 7. und 8. Schulstufe

  • Der Unterricht im Pflichtfach Informatik hat Fachwissen in Bezug auf Hard- und Software für Schülerinnen und Schüler allgemein zugänglich zu machen.
  • Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat darauf zu achten, dass jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit hat, alle wesentlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen, auszuüben und zu verbessern.
  • Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat auf Gefahren, die beim Umgang mit elektronischen Geräten entstehen können hinzuweisen und auf sicherheitsbewussten Verhalten zu erziehen.
  • Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat auf gesetzliche Grundlagen bezüglich geistiges Eigentum, Copyright, Softwarelizenzierung hinzuweisen.
  • Die Lehrerin bzw. der Lehrer ist dafür zuständig, dass Schülerinnen und Schüler sich dabei der geeigneten Fachsprache bedienen.

Ziele / Die Schülerinnen und Schüler sollen:

  • Mitschülerinnen und Mitschüler helfend zur Seite stehen
  • neue Programmfunktionen selbstständig entdecken und anwenden
  • mit Computerprogrammen umgehen, die den erlernten ähnlich sind
  • Softwareprogramme verantwortungsbewusst anwenden können
  • das Internet als Chance und Gefahr wahrnehmen
  • Gundlagen der Programmierung kennen lernen
  • den Computer als kreatives Werkzeug gebrauchen können
  • in der Lage sein, einen Computer ordnungsgemäß zu warten und instand zu setzen
  • Fachbegriffe der Informatik kennen und einordnen können
  • umfassend über die Gefahren der Computerkriminalität Bescheid wissen